Die Referentinnen: Dr. Ute Finckh-Krämer (links), Carolyn Macmillan (mitte), Astrid Westhoff (rechts)
Unter dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Keine Gehaltsunterschiede bei Frauen und Männern“ fand am 16. April 2013 in Lichterfelde-Süd eine öffentliche Diskussionsveranstaltung statt, zu der die örtliche SPD-Abteilung eingeladen hatte. Im gut besuchten „Reinhold-Voht-Haus für soziale Dienste“ diskutierten Dr. Ute Finckh-Krämer, Kandidatin der Steglitz-Zehlendorfer SPD für die am 22. September 2013 anstehenden Bundestagswahlen, Astrid Westhoff, stellvertretende Ver.di-Landesvorsitzende, und Carolyn Macmillan, stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) in Steglitz-Zehlendorf, über die immer noch massiv vorhandenen Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern. Moderator der Veranstaltung war Stefan Czenskowski.
Zu Beginn machte Astrid Westhoff anhand von Beispielen deutlich, dass die Frage der zum Teil gravierenden Gehaltsunterschiede „ein uraltes Gewerkschaftsthema“ ist, von dessen Lösung man auch heute noch „ein ganzes Stück entfernt“ sei. Ihrer Auffassung nach fehle in den Betrieben oftmals der Wille, „soziale Kompetenz angemessen zu bezahlen.“ Daher müsse die Politik tätig werden, damit es auch dort Geschlechtergerechtigkeit gebe. Ute Finck-Krämer nahm das auf und verwies darauf, dass im Regierungsprogramm der SPD wesentliche Elemente dafür enthalten seien, wie die Festschreibung von Mindestlöhnen, die Schaffung eines Entgeltgleichheitsgesetzes und einer gesetzliche Quote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten.
„Mehr Frauen in Führungspositionen führen zu einer gerechteren Unternehmenskultur“, erklärte Carolyn Macmillan dazu und sprach damit das Phänomen der „gläsernen Decke“ an, womit der Zustand beschrieben wird, nach dem qualifizierte Frauen kaum in die Top-Positionen in Unternehmen oder Organisationen vordringen und spätestens auf der Ebene des mittleren Managements „hängenbleiben“.
Ergänzend zu einer gerechteren Unternehmenskultur wünschte sich Frau Finckh-Krämer einen gesellschaftlichen Wandel, der durch die Politik begleitet werden soll. Beispielhaft dafür nannte sie das bundesweite „Girls Day-Programm“. Dabei schnuppern junge Frauen als Praktikantinnen in männlich-dominierte, vor allem technische Berufe hinein. Dem stimmte Carolyn Macmillan zu und forderte darüber hinaus eine schon lange notwendige Überarbeitung des Ehegattensplittings: „Dieses Steuermodell hindert Frauen an der Erwerbstätigkeit und hält sie hartnäckig in der Rolle der Zuverdienerinnen.“
„Wie kann es in dieser Gesellschaft endlich zu einer geschlechtergerechten Bezahlung kommen?“, wurde gefragt. „Die Entgeltgleichheit muss auch in den Tarifen wieder zu finden sein“, antwortete Astrid Westhoff, wobei der Mindestlohn „ein wichtiger Schritt“ hin zu einer gerechten Entlohnung von Frauen und Männern sei. Ute Finckh-Krämer ergänzte, dass dazu „geringfügige Beschäftigungsverhältnisse stark eingeschränkt werden müssten.“ Mit einem Entgeltgleichheitsgesetz, wie es im SPD-Wahlprogramm zu finden sei, könne dieses Ziel erreicht werden. Dabei sollte die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen, so die Bundestagskandidatin. Zusätzlich forderte Carolyn Macmillan, dass verstärkt „anonyme Bewerbungsverfahren“ eingeführt werden. „Hierbei“, so die Frauenpolitikerin, „versucht man das Verfahren so zu lenken, dass die Personalchefs nur die jeweilige Qualifikation des Menschen erkennen können.“ Geschlecht, Alter oder Herkunft entscheiden so nicht mehr darüber, ob jemand zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Ihrer Auffassung nach wäre dieses spezielle Bewerbungsverfahren ein gutes Geschlechtergerechtigkeits-Instrument, was jedoch bisher noch die freiwillige Initiative der Arbeitgeber voraussetzt.
Zum Abschluss betonte Astrid Westhoff, dass im Rahmen dieses politischen und gesellschaftlichen Prozesses „stützende Bedingungen für Familien“ entstehen sollten, wozu auch eine ganztätige Kita-Versorgung gehört. Außerdem plädierte die Gewerkschafterin für einen gesetzlichen Anspruch auf befristete Teilzeit. Viele Arbeitnehmerinnen wollten nach der Elternzeit eine Teilzeitstelle haben, und kämen dann, wenn es wieder ginge, nicht mehr in die Vollzeitstelle zurück. Daher spielen die Befristung von Teilzeitstellen und eine Garantie der Vollzeit eine besondere Rolle beim Kampf für den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit.
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