Header-Bild

SPD Lichterfelde Ost und Süd

Bezirke handlungsfähig halten – wichtige Personalgruppen schützen

Bezirks-SPD

Infolge der Corona-Pandemie, des Angriffskrieges Putins auf die Ukraine, der Aufnahme Geflüchteter und des Energiepreisschocks hat sich das Haushaltsvolumen Berlins aufgrund der notwendigen und richtigen Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf zeitweise über 40 Milliarden Euro gesteigert. Trotz dieser zusätzlichen Mittel ist die finanzielle Decke im Land kleiner geworden und führt absehbar auch in den Bezirkshaushalten zu deutlichen Einsparungen. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auf Landesebene wurden zwischen den Koalitionsspitzen etliche Sparvorgaben ins Auge gefasst, die unterschiedlichen Einfluss auf die Arbeit der Bezirke haben. Kritisch sehen wir das Vorhaben, dass die Pauschale Minderausgabe (PMA) nicht mehr aus unbesetzten Personalstellen belegt werden soll.

Die Pauschale Minderausgabe (PMA) stellt pauschal dar, in welcher Höhe ein Bezirk in der Haushaltswirtschaft noch Einsparungen erbringen muss. Die Ausweisung von Finanzierungsdefiziten durch eine PMA ist in Berlin geübte Praxis, schon weil zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht alle Veränderungen im dann laufenden Haushaltsjahr absehbar sind – etwa durch Verzögerungen oder die Beschleunigung von Vorhaben oder bei der notwendigen Einstellung von qualifizierten Mitarbeitenden. Die PMA ist damit ein notwendiges Instrument, um vor Ort im Bezirk flexibel auf konkrete Umstände reagieren zu können. In der Praxis führt dies auch dazu, dass zur Erbringung der Einsparvorgabe nötige, aber nicht besetzte Stellen herangezogen werden. Ein nachträgliches – zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung in den Bezirken nicht absehbares – Ausschließen der Heranziehung unbesetzter Stellen würde einige Bezirke nun zusätzlich in akute Bedrängnis bringen.

Die Folge wäre, dass bei konkreten Projekten eingespart werden müsste, beispielsweise bei kommunalen Einrichtungen wie Bibliotheken und Senioren- oder Jugendfreizeiteinrichtungen. Auch die vielen kleinen Nachbarschaftsfeste, Weihnachtsmärkte, Ehrungen von Ehrenamtlichen und Sportler*innen gerieten bei weiteren Einsparerfordernissen in den Fokus. Alle beispielhaft aufgeführten Maßnahmen bedeuten einen staatlichen Rückzug aus dem öffentlichen Raum. Es werden vielen Menschen wichtige Anlaufstellen des Alltags genommen. Der soziale Kitt fehlt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Es entstünde der Eindruck, dass wir die Menschen in ihren Anliegen nicht ernst nehmen, ihnen ihre Räume nehmen oder Orte des öffentlichen Lebens verwahrlosen lassen.

Der haushaltspolitische Ausdruck dieser Kürzungen wäre allein aufgrund der Unklarheiten bereits zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 eine Haushaltssperre in einigen Bezirken. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass das Augenmerk deutlich stärker auf das bezirkseigene Personal gerichtet wird und mit einem massiven Stellenabbau bzw. der Nichtbesetzung offener Stellen einhergehen wird, wie zu Beginn der 2000er Jahre. Damals mussten Einsparvorgaben erfüllt werden, es wurde breit am Personal gespart. Folge davon war nicht nur die Überlastung der vorhandenen Mitarbeitenden, sondern auch eine in weiten Teilen nicht funktionierende Verwaltung. Berlin braucht aber eine funktionierende, moderne Verwaltung, so wie es die Fraktionen im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Dazu gehört gut ausgebildetes, motiviertes und zufriedenes Personal genauso wie eine adäquate Infrastruktur und technische Ausstattung.

Damit es nicht so weit kommt, fordern wir:

• Eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken. Im Interesse der gemeinsam angestrebten Verwaltungsmodernisierung und guter Bürgerdienstleistungen durch die Bezirke müssen alle an einem Strang ziehen. Dies bedeutet auch, sich kooperativ auf gemeinsame Anstrengungen zu verständigen und nicht einseitig nach Beschluss der Haushalte in den Bezirken die Regeln zu ändern.

• Eine Garantie die Stellen zu schützen, die für rechtlich erforderliche Leistungen notwendig sind, wie in den Sozial- und Jugendämtern. Die Bearbeitung von Grundsicherungsanträgen, Wohngeld, der Kinderschutz und die Familienhilfen darf nicht dem Spiel mit den Zahlen zum Opfer fallen.

• Ein Angleich der Gehälter in den Bezirken an Landesgehälter. Denn nur, wenn wir in den Bezirken adäquat bezahlen können, sind wir konkurrenzfähig und können offene Stellen zügig besetzen. Eine unterschiedliche Bezahlung darf sich nur aus der ausgeübten Tätigkeit ergeben, nicht aber aufgrund des Arbeitsortes Land oder Bezirk.

• Die bürgernahe Verwaltung ernst nehmen und ausbauen. Lange Wartezeiten auf Termine oder lange Bearbeitungszeiten von Passangelegenheiten, Geburtsurkunden, Eheschließung oder Sterbeurkunden sind nicht hinnehmbar. Einsparungen bei den Bürger- und Standesämtern sind damit auszuschließen.

• Eine Antwort auf den Fachkräftemangel. Wir brauchen nachhaltige Investitionen in Ausbildung und eine Übernahmegarantie in den öffentlichen Dienst. Um vorhandene Mitarbeitende und besonders Quereinsteigende zu unterstützen, ist es erforderlich, ausreichend Angebote an der Verwaltungsakademie Berlin vorzuhalten. Monate- oder jahrelange Wartezeiten auf eine dringend notwendige Schulung sind eine Verschwendung von Arbeitskraft.

• Ein Blick auf die Fachkräfteentwicklung der Freien Träger im Jugend- und Senior*innenbereich. Diese benötigen verbindliche Zusagen über ein Jahr hinaus, um Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen eine Perspektive bieten zu können.

• Eine echte digitale Verwaltungsreform. Es ist endlich eine ernstzunehmende digitale Verwaltungsreform erforderlich, die Prozesse effizienter gestaltet und nah an den realen Arbeitsabläufen der Mitarbeitenden der Verwaltung liegt. In diesem Zusammenhang ist der derzeitige Prozess für die Einführung der E-Akte zu hinterfragen.

 
 

Spenden für unsere Abteilung

 

 

Hinweis zur Spendenabzugsfähigkeit:
Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach §10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.

Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt.

Bei Spenden ab 201,00 € wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung.

Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, Email, Fax) über die Spende.

Wir danken Ihnen für die finanzielle Unterstützung!

 

Online-Infostand

Wir kümmern uns um Ihre Anliegen!

Hier geht's zu unserem neuen Online-Infostand

 

Nächste Termine

Alle Termine öffnen.

27.04.2024, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Infostand
im Gespräch vor Ort

02.05.2024, 18:00 Uhr - 21:00 Uhr Lichterfelder Gespräche
"Gegen Rechtsruck und Vorurteile - für ein gutes Miteinander im Bund, Land und Kiez! " - Diskussion mit unseren A …

07.05.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Abteilungsvorstand
offen für alle Mitglieder

Alle Termine

 

SPD-Mitglied werden

SPD-Mitglied werden

 

Für uns in der BVV

                      Carolyn Macmillan

 

BVV Steglitz-Zehlendorf

 

SPD Steglitz-Zehlendorf

Banner der SPD Steglitz-Zehlendorf

 

Jusos Steglitz-Zehlendorf

Banner Jusos Steglitz-Zehlendorf