Fotostrecke: Das Kinderfest in Lichterfelde-Süd hat allen viel Spaß gemacht!
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Spenden für unsere Abteilung
Hinweis zur Spendenabzugsfähigkeit:
Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach §10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.
Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt.
Bei Spenden ab 201,00 € wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung.
Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, Email, Fax) über die Spende.
Wir danken Ihnen für die finanzielle Unterstützung!
Nächste Termine
05.11.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Abteilungsvorstand
Offen für alle Mitglieder der Abteilung
16.11.2024, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Infostand
Im Gespräch vor Ort
19.11.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Mitgliederversammlung
Thema wird später bekannt gegeben
Alle Termine
Für uns in der BVV
Carolyn Macmillan